Die Verwaltung

Die Organisation der Verwaltung für öffentliche Bauten wird durch die Befugnisse bestimmt, die ihr durch das Gesetz vom 8. März 2017 zur Ergänzung des Gesetzes vom 15. Juni 2004 zugeteilt wurden.

Sie ist hauptsächlich verantwortlich für die Studie und die Ausführung der neuen öffentlichen Gebäude, die vom Staat finanziert werden, einschließlich ihrer Inneneinrichtung und der Planung der Außenanlagen, der Studien und der Ausführung der Umgestaltungsarbeiten, des Ausbaus und der Sanierung von öffentlichen Gebäuden sowie der Einrichtung und Verwaltung von Instandhaltungsprogrammen für öffentliche Gebäude einschließlich ihrer Innenausstattung, Außenanlagen und Bepflanzungen.

Die Verwaltung wird von der Direktion geleitet, der die „Division des travaux neufs“, die „Division de la gestion du patrimoine“ sowie der „Service des ateliers“ unterstellt sind.