Aufgabenbereiche

Ungeachtet der rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, die die Zuweisung anderer Staatsorgane bestimmen, hat die Verwaltung folgende Aufgaben:

  • die Studie und die Ausführung neuer öffentlicher Gebäude, die vom Staat finanziert werden, einschließlich ihrer Inneneinrichtung und der Außenanlagen;
  • die Studie und Ausführung neuer öffentlicher Gebäude, die durch Vorfinanzierungen durchgeführt werden, die von einer halbstaatlichen Einrichtung oder einer privaten Einrichtung bereitgestellt werden, einschließlich ihrer Inneneinrichtung und der Außenanlagen;
  • die Beratung und technische Hilfe beim Bau für halbstaatliche Einrichtungen und öffentliche Einrichtungen unter Aufsicht anderer Ministerien;
  • die Aufstellung und Verwaltung des Bestands an öffentlichen Gebäuden;
  • die Aufstellung und Verwaltung von Instandhaltungsprogrammen für öffentliche Gebäude, deren Innenausstattung und Außenanlagen;
  • die Wartung und technische Verwaltung von öffentlichen Gebäuden und deren Spezialausstattung;
  • die Studie und die Ausführung der Arbeiten zur Umgestaltung, Ausbau und Sanierung der öffentlichen Gebäude einschließlich ihrer Innenausstattung und Außenanlagen;
  • die Aufstellung und Verwaltung des Bestands an Möbeln in Gebäuden, die für öffentliche Dienstleistungen genutzt werden, mit Ausnahme von Möbeln, die der Zuweisung von Kulturinstituten unterliegt; die Verwaltung, Wartung und der Umzug dieser Möbel; die der Verwaltung im Rahmen offizieller und öffentlicher Zeremonien obliegenden Dienstleistungen;
  • die Erstellung von Gutachten gebauter Immobilien, die vom Staat erworben und verkauft werden.

Bei der Ausübung ihrer Aufgaben kann die Verwaltung auf die Mitarbeit von Experten aus dem Privatsektor zurückgreifen.